IRJGV-Norden
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Liebe Hundefreunde,

wir wollen keine Ordnung um der Ordnung willen, aber im Interesse unserer Gemeinschaft von Hundefreunden kommen wir ohne einen Rahmen, der für alle gilt, nicht aus.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Eine Platzordnung ist notwendig, um einen geordneten Übungsbetrieb zu gewährleisten. Nur dann können wir gute Ausbildungsergebnisse erzielen und den Aufenthalt auf dem Trainingsplatz für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten. Hundeausbildung soll Spaß machen, doch es muss auch eine gewisse Disziplin herrschen, will man Unfälle vermeiden.

Die Platzordnung ist für jeden (!) bindend, sowohl für die Hundeführer/innen, als auch für Begleitpersonen. Ein Zuwiderhandeln kann mit Platzverbot belegt werden!

1. Impfschutz: Zutritt haben nur Hunde, deren gültiger Impfschutz vorher durch ihren Besitzer/ Führer nachgewiesen worden ist. Wir verlangen neben einer gültigen Tollwutimpfung gemäß Tollwutverordnung noch die Schutzimpfungen gegen Parvovirose, Staupe, H. c. c. und Leptospirose; außerdem empfehlen wir die Impfung gegen „Zwingerhusten“. Für die Welpengruppe gelten gesonderte Bedingungen. Zur Teilnahme am geregelten Trainingsbetrieb benötigen wir eine Kopie des aktuellen Impfpasses. Diese ist beim jeweiligen Ausbilder abzugeben.

Bei neuen Teilnehmern an der Kursen, Besuchern und Gästen ist der Zugang zum Platz zunächst mit dem/ der verantwortlichen Ausbilder/ in zu klären.

2. Haftung: Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer/ Besitzer verantwortlicher Halter für seinen Hund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Hunde (halter-) haftpflichtversicherung wird daher verlangt. Auch hiervon bitte eine Kopie beim jeweiligen Ausbilder abgeben. Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

Für Schäden und Unfälle irgendwelcher Art übernimmt der IRJGV LG Waterkant und die OG Harlingerland/ Wittmund keine Verantwortung oder Haftung.

3. Weisungen der Übungsleiter: Die Ausbilder handeln im Auftrag der Gruppenvorsitzenden. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, insbesondere bei allen Übungsabläufen und außergewöhnlichen Situationen (z. B. Beißereien).

Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.

4.Leinenpflicht/ Hilfsmittel: Grundsätzlich sind Hunde auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von der Ausbildungsleitung angekündigt. Dabei hat jeder Hundeführer/ Besitzer ständig auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.

Die Teilnehmer verpflichten sich, Ihren Hund artgemäß zu behandeln. Schlagen des Tieres ist nicht erlaubt. Auf dem Platz dürfen keine Stachelhalsbänder oder Teletaktgeräte benutzt werden.

Es können nicht mehr als 2 Bezugspersonen pro Hund gleichzeitig an einem Kurs teilnehmen. Wollen diese Bezugspersonen abwechselnd ihren Hund führen, so muss dies vorher mit dem Ausbilder abgesprochen sein.

5. Rauchen: Rauchen ist aus Sicherheitsgründen während der Übungen nicht gestattet. In den von den Ausbildern ausgesprochenen Pausen darf geraucht werden. (siehe Punkt 6)

6. Hundekot/ Müll: Es ist darauf zu achten, dass der Hund vor Betreten des Platzes ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu lösen! Sollte trotzdem ein „Malheur“ passieren und der Hund ein „großes Geschäft“ auf dem Platz hinterlassen, muss der Hundeführer dieses beseitigen.

Wir bitten darum, Zigarettenkippen stets in den Aschenbechern oder in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und nicht auf dem Boden. Tabak ist giftig, besonders Welpen könnten daran erkranken.

7. Markieren der Rüden/ läufige Hündinnen/ Raufereien: Das Urinieren von Rüden an Gegenstände, wie Pylonen (Markierungshütchen), sollte unter allen Umständen vermieden werden, zumal dadurch entsprechende Folgehandlungen anderer Rüden ausgelöst werden. Sollte innerhalb der Übungsflächen uriniert werden, kostet dieses ein Strafgeld von 1,- Euro, abzugeben beim Ausbilder.

Läufige Hündinnen haben keinen Zutritt zum Platz; dieses gilt für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch attraktiv für Rüden ist.

Wenn es zu Raufereien kommt, ist es in der Regel am besten, wenn man sich mit seinem Hund schnell entfernt, denn die wenigsten Streitereien enden blutig. Prinzip: Je lauter eine Rauferei ist, desto harmloser ist sie. Eingreifen ist in der Regel höchstens bei Hündinnen oder bei Beteiligung eines kleinen oder schwächeren Hundes nötig oder bei nicht sozialisierten Hunden. Will man die Streitenden trennen, muss immer ohne Geschrei und besonnen vorgegangen werden. Jedoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei immer die Gefahr besteht, selbst gebissen zu werden. Immer sollten dann auch mehrere Hundeführer je einen Raufer packen.

8. Erkrankte Hunde: Erkrankte oder krankheitsverdächtige Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch der Kurse/ Gruppen für sie selbst eine zu große Belastung ist.

9. Pfleglicher Umgang mit Gütern: Die Platzanlage mit den dazu gehörigen Material soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten, daher sind alle gleichermaßen aufgerufen, verantwortungsvoll und pfleglich mit diesem „Besitz auf Zeit“ umzugehen.

Das Betreten der Hütte mit Hund ist nicht gestattet.

10. Kursgebühr: Die erste Stunde ist für Neulinge als Schnupperstunde frei.

Die Kursgebühr beträgt für Mitglieder im IRJGV 2,50 € zu erhalten in einer Zehnerkarte für 25,00 €. Für Nichtmitglieder beträgt die Kursgebühr 5,00 € zu erhalten in einer Zehnerkarte für 50,00 €. Die Zehnerkarten verlieren nach einem halben Jahr ihre Gültigkeit. Der Mitgliedsbeitrag im IRJGV beträgt 18,00 € im Jahr, der direkt an den Dachverband gezahlt wird.

11. Gäste/ Kinder: Gäste (Angehörige, Kinder) werden um ruhiges Verhalten gebeten, damit Hund und Hundeführer nicht abgelenkt werden. Eltern haften für ihre Kinder.

12. Anerkennung der Platzordnung: Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer/ Besucher diese Platzordnung an.

Bei groben Verstößen behält sich der/ die Gruppenvorsitzende oder sein/ ihr Beauftragte (r) entsprechende Gegenmaßnahmen vor.





Der Vorstand Stand: August 2008

Auszug aus den Statuten des IRJGV – LG Waterkant, OG Harlingerland und IRJGV - Ortsgruppe - Norden



Liebe Mitglieder / Nichtmitglieder und Neuzugänge:

Wie in jedem Verein, gibt es auch in der Ortsgruppe (OG) Norden einige Regeln und Pflichten, die von jedem Mitglied einzuhalten sind.

Aufgrund des Umzugs auf die neue Anlage in Burhafe müssen einige wichtige Änderungen vollzogen werden.

Diesbezüglich hier ein Auszug aus den wichtigsten Änderungen zur besseren Übersicht.



Es ist von jedem Mitglied / Nichtmitglied und Neuzugang zu lesen und danach per Unterschrift, als Einverstanden zu Unterschreiben.


Mitgliedsbeitrag:

Es steht jedem Teilnehmer frei, beim IRJGV Mitglied zu werden.

Der IRJGV- Dachverband, mit Sitz in Bayern, erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 18,00 Euro. Dieser Beitrag ist direkt an den Dachverband zu Leisten. Der Beitrag geht zu 100% an den IRJGV und unterstützt nicht die Ortsgruppe. Die Ortsgruppe wird nur durch die Bezahlung der Übungsstunden getragen.


Beitrag zu den Übungsstunden

Jedes Mitglied / Nichtmitglied im IRJGV hat für die Übungsstunden einen Beitrag zu zahlen. Für Mitglieder beträgt dieser 2,50 Euro pro Übungsstunde. Für Nichtmitglieder 5,00 Euro pro Übungsstunde. Neuzugänge haben die erste Übungsstunde als Schnupperstunde kostenlos.

Der Beitrag ist per Zehnerkarte, komplett im Voraus zu Zahlen!! Die Karten kosten für Mitglieder 25,00 Euro und für Nichtmitglieder 50,00 Euro.

Die Karten sind, nach Bezahlung, 6 Monate gültig. Danach verfällt ein eventuelles Guthaben und es muss eine neue Karte gekauft werden. Die Karte kann in 26 Wochen (6 Monate) sehr leicht abgeleistet werden.

Die Zahlung und das Ablaufdatum werden auf den Karten notiert.

Eine Einzelzahlung der Stunden ist nicht mehr möglich! ( Ausgenommen von dieser Regelung sind AT Einzelstunden)

Diese Regelung ist neu, aber wirtschaftliche Bedingungen und regelmäßige Aufwendungen zwingen uns dazu.


Beitrag zur Pflege der Anlage

Die Übungsanlage in Burhafe wird durch eine Fremdfirma gemäht. Da das natürlich nicht umsonst ist, wird hierfür ein Beitrag von 5,00 Euro im Monat von jedem Mitglied erhoben. Die Zahlung ist auf die Monate März bis Oktober begrenzt und muss an jedem 1. Samstag eines Monats an den Kassenwart entrichtet werden.

Des Weiteren werden im Jahr mehrere Arbeitseinsätze stattfinden. Diese werden zur Pflege der Anlage oder zu eventuellen Umbau oder Ergänzungsmaßnamen durchgeführt und werden als Pflicht eines jeden Mitgliedes angesehen. Es werden im Jahr drei (3) Pflicht Arbeitseinsätze fest geplant. Diese werden am Anfang des Jahres bekannt gegeben, so dass sich jeder diese Termine frei halten kann. Wer an diesen Arbeitseinsätzen nicht teilnimmt, zahlt 10,00 Euro pro nicht geleisteten Arbeitseinsatz in die Vereinskasse.

Weitere Arbeitseinsätze können folgen, werden aber frühzeitig bekannt gegeben, sodass sich jeder darauf einstellen kann. Sie werden normalerweise in das Wochenende gelegt, damit es mit beruflichen Belangen keinen Konflikt gibt.


Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer hat, vor Betreten der Anlage, einen Haftungsausschluss zu unterschreiben. Er entbindet die OG von jeglicher Haftung.

Der Haftungssausschluss ist einmalig pro Mitglied / Nichtmitglied / Neuzugang zu unterschreiben.

(Genauere Angaben siehe Haftungsausschluss)


Versicherung

Jedes Mitglied / Nichtmitglied hat eine Haftpflicht Versicherung für seinen Hund abzuschließen. Dies ist per Kopie vorzulegen.


Impfungen

Jeder Hund, der die Anlage in Burhafe betritt, ist vorschriftsmäßig zu Impfen. Dies ist per Kopie des Impfbuches zu bestätigen. Eine jährliche Auffrischung ist ebenfalls per Kopie vorzulegen.


Verhalten auf dem Gelände

Jeder Teilnehmer, der an Übungen oder als Zuschauer auf dem Gelände in Burhafe ist, hat sich so zu Verhalten, dass andere Personen nicht geschädigt oder gefährdet werden!! Jeder hat auf seinen Hund zu achten!! Dies gilt auch für mitgebrachte Gäste, Kinder und Jugendliche, die zu einem Teilnehmer gehören. Des Weiteren ist der Unterricht durch Dritte nicht zu stören. Das Gelände ist pfleglich zu behandeln. Verunreinigungen werden durch den Verursacher sofort beseitigt. Das Pinkeln (Markieren) an die Innenzäune ist strikt Verboten!!! Halter von Rüden haben besonders darauf zu achten. Falls es dennoch passieren sollte, ist dies selbstständig durch den Hundehalter mit Demarkierungsflüssigkeit zu Beseitigen. Hundekot ist ebenfalls selbstständig zu Beseitigen. Wer dies nicht möchte, muss 1 Euro Strafe zahlen.



8. Gesperrter Bereich

Der „Gesperrte Bereich“ ist der Bereich um das eingezäunte Vereinsheim, sowie der Bereich um die Blechgarage und die Toilettenanlage.

In diesem Bereich haben Hunde keinen Zutritt!!

Welpen werden nur angeleint im Vorbereich des Vereinsheims geduldet. Sie können dort an den entsprechenden Vorrichtungen angeleint werden.

Im Vereinsheim werden keine Hunde geduldet!! (Ausnahme die Hunde der Übungsleiter während der Übungsstunden).

Die Hunde können, bei Betreten der Anlage, im Schleusenbereich an den entsprechenden Einrichtungen angeleint werden.

Erfahrene Hunde können auch in den Vorbereich der Übungsanlage gelassen werden.

Das „Abzeichnen“ der Übungsstunden sollte dann zügig durchgeführt werden, so dass die Hunde nicht länger ohne Aufsicht sind.

Dies sind nur ein paar Punkte und Änderungen aus unseren AGB’s, die uns jedoch als wichtig erscheinen und somit jedem vorgelegt werden.

Jeder hat den Erhalt dieses Schreibens zu Unterschreiben und erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.

Das Einhalten dieser Regeln gilt als Selbstverständlich und wird für einen reibungslosen Übungsablauf vorausgesetzt.

Nur durch diese Regelungen ist ein Fortbestehen der OG Norden gewährleistet, dass doch sicherlich von jedem Hundebesitzer und Teilnehmer gewollt ist.

Weitere Anregungen und Kritiken werden gerne entgegen genommen.



Danke für euer Verständnis.


Der Vorstand / IRJGV - Norden